Das E-CHECK-Prüfsiegel und das zugehörige ZVEH-Prüfprotokoll bescheinigen Besitzern und Betreibern elektrischer Anlagen, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Damit die Prüfung auf dem neuesten Stand der Technik erfolgen kann, hat der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) jetzt die Richtlinien für den E-CHECK und den E-CHECK PV angepasst und aktuelle Prüfprotokolle bereitgestellt.
Bild: ArGe Medien im ZVEH
Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel altern und unterliegen, wie alle im Gebrauch befindlichen Gegenstände, einer Abnutzung. Dabei, Mängel und Abnutzungserscheinungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln oder auch an einer Photovoltaik-Anlage rechtzeitig zu erkennen, bevor ein Schaden entsteht, hilft der E-CHECK. Das anerkannte Prüfsiegel für elektrische Installationen und Geräte bescheinigt Besitzern und Betreibern elektrischer Anlagen – Hauseigentümern und Mietern ebenso wie Gewerbetreibenden –, dass sich die Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand befinden. Im gewerblichen Bereich ist eine Überprüfung sogar verpflichtend!
Beim E-CHECK PV wird regelmäßig der Zustand der Photovoltaik-Anlage und des dazugehörigen Energiespeichers überprüft. Die E-CHECK PV Plakette und das zugehörige Prüfprotokoll dokumentieren, dass die Anlage sicher ist. Darüber hinaus nimmt der Innungsfachbetrieb die Anlage im Rahmen der Prüfung hinsichtlich ihrer Leistung unter die Lupe und sorgt so dafür, dass diese ihr volles Leistungspotenzial ausschöpft.
Was wurde geändert?
Damit der E-CHECK wie auch der E-CHECK PV nach dem neuesten Stand der Technik erfolgen können, wurden nun die Richtlinien für den E-CHECK sowie den E-CHECK PV aktualisiert und unter anderem an die neuen Anwendungsregeln VDE-AR-N 4100 und 4105 und DIN-VDE 0100-600 angepasst.
Was bietet die E-CHECK-Richtlinie?
Generell bieten die E-CHECK-Richtlinien Innungsfachbetrieben eine gute Arbeitsgrundlage zur normativ korrekten Prüfung. Zudem beinhalten sie Informationen zu den Verantwortlichkeiten des Prüfers, zu Haftungsfragen sowie ein Muster der ZVEH-Prüfprotokolle mit Beispielen für einen Übergabe- beziehungsweise Zustandsbericht der elektrischen Anlage.
Warum sich der E-CHECK für Kunden lohnt
Das E-CHECK-Prüfsiegel steht für die Sicherheit elektrischer Anlagen. Wer regelmäßig einen E-CHECK durchführen lässt, kann belegen, dass sich seine Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand befinden. Das ist insbesondere für Vermieter einer Immobilie wichtig. Denn sie müssen bei Mieterwechseln dafür sorgen, dass die Elektroanlage in Ordnung ist und gehen daher mit dem E-CHECK auf Nummer sicher.
Für gewerbliche Betriebe gilt sogar eine Nachweispflicht. Hier sind regelmäßige Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben. Die rechtlichen Grundlagen für die Prüfungen sowie die Richtwerte für die Prüfungsintervalle sind auch in der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften zu finden. Viele führende Versicherungen haben den E-CHECK mittlerweile als gründliche und normengerechte Prüfung anerkannt und gewähren bei regelmäßiger Durchführung sogar Nachlässe bei den Versicherungsbeiträgen. Neben der Nachweispflicht hat der E-CHECK aber noch weitere Vorteile für gewerbliche Betriebe: Er minimiert das Risiko von Geräteausfällen und hohen Reparaturkosten.
Warum sich der E-CHECK für elektrohandwerkliche Betriebe lohnt
Rund 12.200 Innungsfachbetriebe führen deutschlandweit mittlerweile den klassischen E-CHECK durch, rund 600 den E-CHECK PV. Mit den wiederkehrenden E-CHECK-Prüfungen erhöhen Betriebe die Kundenbindung und generieren darüber hinaus einen Zusatzumsatz.
Welche weiteren E-CHECK gibt es?
Neben dem klassischen E-CHECK und dem E-CHECK PV gibt es weitere Prüfsiegel:
E-CHECK EMA: für elektrische Maschinen und Antriebe
E-CHECK IT: zur Prüfung privater und gewerblicher Kommunikations- und Datennetze
E-CHECK E-Mobilität: Prüfung rund um die Ladeinfrastruktur und die elektrische Anlage.
Wer darf den E-CHECK durchführen?
Der E-CHECK ist eine geschützte Marke der elektrohandwerklichen Organisation. Die Prüfungen dürfen generell nur von Innungsmitgliedern vorgenommen werden. Die E-CHECK-Richtlinien sowie weiterführende Informationen und Werbematerialien finden Innungsfachbetriebe im Marketingpool der ArGe Medien im ZVEH (www.arge-medien-zveh.de). Für weiterführende Informationen rund um den E-CHECK und die Qualifizierung zum E-CHECK-Fachbetrieb stehen die einzelnen Landesinnungsverbände zur Verfügung: www.zveh.de/landesverbaende.